Garantiebedingungen

GARANTIE

Der Hersteller gewährt eine 36-monatige Garantie nach Inbetriebnahme durch einen SCORPION® Servicemonteur.

Der Hersteller verpflichtet sich, alle Teile, die Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, an einer vom Hersteller bestimmten Stelle zu ersetzen oder zu reparieren. Der Hersteller ist nicht verantwortlich für den natürlichen Verschleiß von Funktionsteilen.

Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn:

Die Maschine oder Anlage wurde nicht in der vom Hersteller in der Bedienungsanleitung empfohlenen Weise betrieben. An der Maschine wurden willkürliche Änderungen vorgenommen.

Die Garantie wird außerdem in den folgenden Fällen aufgehoben:

  • das Gerät überlastet war,
  • die Maschine bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wurde,
  • Reparaturen oder Reparaturversuche ohne vorherige schriftliche Genehmigung,
  • das Gerät durch Fremdkörper, z.B. Stahl usw., beschädigt wurde.

Der Benutzer des Geräts ist für den regelmäßigen Betrieb und die Wartung des Geräts gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung verantwortlich. Die Vernachlässigung der regelmäßigen Wartung oder der Austausch von normalerweise verschlissenen Komponenten wie Riemen, Schmierölen usw. kann zum Erlöschen der Garantie führen.

Als Bedingung für die Beibehaltung der 36-monatigen Garantie muss der Maschinenlieferant alle 8 Monate eine kostenpflichtige Wartung durchführen.

Diese Garantie ist die einzige Garantie des Herstellers, der nicht für andere Verpflichtungen Dritter verantwortlich ist. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die sich aus der Verletzung von Gewährleistungspflichten ergeben.

Über Scorpion®
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